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Channel: Kommentare zu: Kundenbewertungen: Wahre Kommentare können nicht gelöscht werden
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Von: gee0Shoa

Unabhängig vom konkreten Fall halte ich die Rechtsprechung hier bisher für vollkommen einseitig und unausgewogen. Es ist böswilligen Kunden, die sich über Kleinigkeiten ärgern (wie, dass Sie selbst für...

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Von: T. Faust

Der Kunde ist in der Beweispflicht für die Rücksendung der Ware. Das bloße Vorlegen eines Absendebeleges reicht dafür nicht aus, weil der Kunde damit noch nicht den Inhalt des Paketes nachgewiesen hat....

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Von: Martin Rätze

Am besten Pakt man das Paket zusammen mit einem Zeugen, der einen dann auch auf dem Weg zur Post bis zur Absendung begleitet. Dem Gericht hat hier neben dem Absendebeleg die Zeugenaussage des Ehemanns...

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Von: Martin Rätze

@gee0Shoa Vielen Dank für das Feedback. Was genau meinen Sie mit dem fehlenden „Konfliktmanagement“? Falls Sie damit meinen, dass wir im Falle einer negativen Bewertung eine Art Schlichtungssystem...

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Von: Händler

Sehr geehrter Herr Rätze, leider ist es in der Praxis so dass sie bei „grenzwertigen“ Bewertung und einer Nachfrage des Händler zu 80 % Textbausteine versenden. Ein „Schlichtungsverfahren“ mag ein...

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